Erstberatung mit Rechtsschutzversicherung
Im Rahmen einer Erstberatungen besprechen wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten und die weitere Vorgehensweise in dem konkreten Fall. Wenn Sie bei der Grazer Wechselseitige Versicherung AG oder bei der Wüstenrot Versicherungs AG eine Rechtsschutzversicherung für die Rechtsberatung abgeschlossen haben und eine freie Rechtsanwaltswahl haben, kann die Rechtsberatung in der Regel mit Ihrer Rechtsschutzversicherung direkt abgerechnet werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob die Rechtsberatung gedeckt ist.
Wenn Sie eine andere Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben oder über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden Ihnen die Kosten für die Erstberatung zu einer ermäßigten Pauschale von € 180,00 inkl. USt bzw. in Familienrechtssache zu einer ermäßigten Pauschale von € 280,00 inkl. USt verrechnet. Diese Honorarnote können Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen und bekommen (abhängig von Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag) einen Teil der Rechtsberatung ersetzt.
Wir nehmen uns für Ihr Anliegen Zeit und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise, die Rechtslage sowie die Kosten für Ihren Fall. Die Rechtsberatung ist zeitlich begrenzt auf ca. 25 Minuten bzw. in Familienrechtssache auf max. 1 Stunde.
Kostengünstiges Erstgespräch
Neuen Mandanten stehe ich im Rahmen eines kostengünstigen Erstgesprächs nach Terminvereinbarung zum Fixpreis zur Verfügung.
Ich freue mich auf Ihren Anruf